Zur Prüfung wird zugelassen, wer
1. die Abschlußprüfung in einem der Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Fachkraft Agrarservice, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin oder Winzer/Winzerin bestanden hat und
2. mindestens drei Jahre in einem Ausbildungsberuf nach Nummer 1 oder in der Golfplatzpflege tätig gewesen ist.