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# § 11 VFprF (Bayern) — Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)

Verordnung über die Fortbildungsprüfungen zum Fachagrarwirt und zur Fachagrarwirtin  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Prüfungsteil „Grundlagen der Besamung“ kann geprüft werden:

1.1 Prüfungsfach „Anatomie und Physiologie“

– Allgemeine und spezielle Anatomie und Physiologie bei Rind und Schwein mit Betonung des hormonellen Regelkreises und der Veränderungen während der Trächtigkeit

1.2 Prüfungsfach „Labortechnik“

– Entnahme, Beurteilung und Verarbeitung des Samens bei Rind und Schwein

1.3 Prüfungsfach „Sameneinführung“

– Vorprüfung (Vorbericht und Voruntersuchung)

– Hygiene der Sameneinführung, Beachtung des optimalen Besamungszeitpunktes, Samenbehandlung, Besamungstechnik

– Aufzeichnungen und Schriftverkehr

1.4 Prüfungsfach „Allgemeine und spezielle Hygiene“

– Begriffsbestimmungen, Übersicht über Teilbereiche, Hygienemaßnahmen im Arbeitsbereich

– Gesundheit, Erkrankungen (Ursachen, Merkmale, Maßnahmen)

– Seuchen (Ursachen, Erscheinungsformen, Maßnahmen)

1.5 Prüfungsfach „Spezielle Biotechniken“

– Bedeutung, Begriffsbestimmungen, Reproduktionsplanung

– Embryotransfer

– Geschlechtsdeterminierung.

(2) Im Prüfungsteil „Tierzucht“ kann geprüft werden:

2.1 Prüfungsfach „Besamungszucht“

– Wirtschaftliche Bedeutung der Tierzucht, Genetik, Tierbeurteilung

– Besamungszuchtprogramm Rind

– Besamungszuchtprogramm Schwein

2.2 Prüfungsfach „Fütterung und Haltung“

– nährstoff- und leistungsgerechte Fütterung, Einfluß auf die Fruchtbarkeit

– Einfluß der Haltung auf die Fruchtbarkeit, Stallformen, Stallbau

2.3 Prüfungsfach „Betriebswirtschaft“

– Wirtschaftlichkeit der Besamung, Kriterien

2.4 Prüfungsfach „Organisation der Tierzucht und Besamung“

– Formen, Organisationen und Träger der Rinder- und Schweinezucht sowie Besamung

– Förderungsprogramme des Staates.

(3) Im Prüfungsteil „Fruchtbarkeit und Besamungsservice“ kann geprüft werden:

3.1 Prüfungsfach „Management der Fruchtbarkeit“

– Maßstäbe der Fruchtbarkeit

– Feststellung und Bewertung der Fruchtbarkeit

– Aufgaben der an der Besamung Beteiligten

– Unterweisung des Tierhalters

3.2 Prüfungsfach „Fruchtbarkeitsprophylaxe; Trächtigkeitsuntersuchung in ihrer Bedeutung für die Besamungstauglichkeit“

– Maßnahmen vor, während und nach der Geburt

– Fruchtbarkeitssicherungsbetreuung, Fertilitätsdienst

– Sterilitätsformen und Trächtigkeitsuntersuchungen bei Rind und Schwein

3.3 Prüfungsfach „Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeiterführung“

– Aufklärung und Werbung, Kundenbetreuung

– Organisation des Außendienstes

– Mitarbeiterführung, partnerschaftliches Verhalten

– Aus- und Weiterbildung.

(4) Im Prüfungsteil „Rechts-, Sozial- und Versicherungswesen“ kann geprüft werden:

4.1 Prüfungsfach „Rechtskunde für Tierzucht und Besamung“

– Tierzuchtrecht

– Tierseuchenrecht

– Futtermittelrecht

– Tierschutzrecht

4.2 Prüfungsfach „Arbeitsrecht“

– Arbeitsvertrags-, Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht

– Arbeitszeit- und Urlaubsrecht

– Arbeitsschutzrecht und Arbeitsgerichtsverfahren

4.3 Prüfungsfach „Versicherungs- und Steuerwesen“

– Haftpflichtversicherung

– Sozialversicherung, insbesondere Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

– Tierversicherung

– Steuerarten und Besteuerungsverfahren.

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Zitiervorschlag: § 11 VFprF (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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