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§ 5 VFBAZV — Inkrafttreten

Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.