Die Stimmbezirke für den Volksentscheid müssen mit den Wahlbezirken für die Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen übereinstimmen.
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Die Stimmbezirke für den Volksentscheid müssen mit den Wahlbezirken für die Europa-, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen übereinstimmen.