Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 13.10.2023 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Gegen Musterfeststellungsurteile findet die Revision statt. Diese bedarf keiner Zulassung.