# § 17 VBVG 2023 — Ausfallentschädigung des Umgangspflegers

Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz  
Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Umgangspfleger erhält bei Ausfall eines Umgangstermins eine Ausfallentschädigung, wenn

- 1. der Ausfall nicht durch einen in seiner Person liegenden Grund veranlasst war,

- 2. ihm der Ausfall nicht spätestens 24 Stunden vor dem Umgangstermin mitgeteilt worden ist und

- 3. er versichert, in welcher Höhe er durch den Terminausfall einen Einkommensverlust erlitten hat.

Die Ausfallentschädigung beträgt 50 Prozent des durch den Terminausfall erlittenen Einkommensverlustes.

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Zitiervorschlag: § 17 VBVG 2023

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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