Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin oder zum Staats- oder Landesarchivinspektoranwärter.
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Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin oder zum Staats- oder Landesarchivinspektoranwärter.