Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Kreisordnungsbehörden, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Landesamt, und das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz, Tierschutz und Tiergesundheit zuständige Ministerium.
Die Untersuchungsanstalten im Sinne der Verordnung zur Errichtung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 740), die zuletzt durch Verordnung vom 23. November 2021 (GV. NRW. S. 1371) geändert worden ist, gelten als Einstellungs- und Ausbildungsbehörden nach Satz 1.