nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 21 VAPV 2.2 (Nordrhein-Westfalen) — Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.2  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden von einer Erstbeurteilerin oder einem Erstbeurteiler und von einer Zweitbeurteilerin oder einem Zweitbeurteiler bewertet, die Leistungen in den Fächern der mündlichen Prüfung von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern.

(2) Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen der Bestandteile des Staatsexamens gemäß § 16 erfolgt in Punkten, die wie folgt in Noten umgesetzt werden:

1. sehr gut: 1,0 oder 1,3,

2. gut: 1,7 oder 2,0,

3. vollbefriedigend: 2,3 oder 2,7,

4. befriedigend: 3,0 oder 3,3,

5. ausreichend: 3,7 oder 4,0 sowie

6. mangelhaft: 5,0.

Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht verwendet werden. Dabei bedeutet die Note:

1. sehr gut: eine Leistung, die den Anforderungen in außergewöhnlichem Maße entspricht,

2. gut: eine Leistung, die den Anforderungen in erheblichem Maße entspricht,

3. vollbefriedigend: eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht,

4. befriedigend: eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,

5. ausreichend: eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, und

6. mangelhaft: eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht.

---

Zitiervorschlag: § 21 VAPV 2.2 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VAPV%202.2/21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
