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§ 19 VAP2.2-Feu (Nordrhein-Westfalen) — Bestandteile

Ausbildungsverordnung Feuerwehr für die Laufbahngruppe 2.2

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Facharbeit besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, die Bestandteile des jeweiligen Teils der Laufbahnprüfung sind.

Abschnitt 3

Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung