Für Studierende, die im September 2023 oder früher mit dem Vorbereitungsdienst im Bachelor-Studiengang begonnen haben, findet weiterhin diese Verordnung in der bis zum 20. Dezember 2024 geltenden Fassung Anwendung. Die Verlängerungszeit des Vorbereitungsdienstes wird durch Hochschule und Einstellungsbehörde im Einzelfall geregelt.