Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen oder die Beamten für die Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben und in der Lage sind, diese Kenntnisse in Aufgabenbereichen ihrer Laufbahn praxisbezogen anzuwenden.