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§ 2 VAP U 2.2 (Nordrhein-Westfalen) — Bewerbung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Umwelt 2.2

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bewerbungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sind beim Ministerium einzureichen.

(2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife,

3. Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 vorgeschriebenen Studiums sowie gegebenenfalls über Zusatz- oder andere Prüfungen,

4. Kopien der Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,

5. Kopien der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.