nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 1 VAP L 2.2 (Nordrhein-Westfalen) — Geltungsbereich und Einstellungsvoraussetzungen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Landespflege 2.2  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Naturschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege.

(2) In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,

2. nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint, wobei von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf und

3. ein wissenschaftliches konsekutives Studium des Studiengangs Landespflege oder einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang

a) mit einem Diplom- oder Masterabschluss an einer Technischen Hochschule, Universität oder einer Gesamthochschule,

b) mit einem akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule oder

c) mit einer nachweislich gleichwertigen, auch ausländischen Hochschulprüfung abgeschlossen hat.

---

Zitiervorschlag: § 1 VAP L 2.2 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VAP%20L%202.2/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
