Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Einstellung, Zulassung, Ausbildung und Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.