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# § 3 VAP ArchD (Nordrhein-Westfalen) — Bewerbung

Ausbildungsverordnung Archivdienst 2.2  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist mit den Bewerbungsunterlagen an das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen zu richten. Mindestens einzureichen sind:

1. Lebenslauf,

2. Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstands,

3. Kopie des Zeugnisses über die das Studium abschließende Prüfung nach § 2 Absatz 2 Nummer 2, gegebenenfalls Kopien von Urkunden über die Verleihung akademischer Grade,

4. Kopien von Zeugnissen über einschlägige praktische oder berufliche Tätigkeiten und eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und

5. gegebenenfalls der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch.

(2) Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im öffentlichen Dienst stehen, kann auf die Vorlage derjenigen Unterlagen, die bereits in der Personalakte enthalten sind, verzichtet werden.

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Zitiervorschlag: § 3 VAP ArchD (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VAP%20ArchD/3

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