Die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des agrarwirtschaftlichen Dienstes in der Agrarverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen besitzt.