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§ 4 VAGEWGDG 3

Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden Versicherungsverhältnisse finden die Vorschriften des Gesetzes über den Versicherungsvertrag und des Pflichtversicherungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung.