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§ 11 VAGEWGDG 3

Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Versicherungsverträge, die bis zum 31. Dezember 1994 zu von der Aufsichtsbehörde genehmigten Versicherungsbedingungen geschlossen werden, findet § 5a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag keine Anwendung.