Das Recht, sich an Volksinitiativen zu beteiligen, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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Das Recht, sich an Volksinitiativen zu beteiligen, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.