Den Abstimmungsbehörden werden die ihnen entstehenden Kosten vom Land ersetzt. Bei der Festsetzung der Kosten werden laufende persönliche und sächliche Kosten nicht berücksichtigt.
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Den Abstimmungsbehörden werden die ihnen entstehenden Kosten vom Land ersetzt. Bei der Festsetzung der Kosten werden laufende persönliche und sächliche Kosten nicht berücksichtigt.