Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist zur Wahl des Landtages Brandenburg wahlberechtigt sind.
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Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist zur Wahl des Landtages Brandenburg wahlberechtigt sind.