nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 308d VAG 2016 — Besondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554

Versicherungsaufsichtsgesetz  
Stand: 04.01.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Aufsichtsbehörde kann bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554 unbeschadet sonstiger in diesem Gesetz geregelter Befugnisse im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Geltungsbereich dieses Gesetzes sicherzustellen. Sie kann gegenüber einem Versicherungsunternehmen insbesondere anordnen,

- 1. das gegen diese Verordnung verstoßende Verhalten zu unterlassen und von einer Wiederholung abzusehen,

- 2. Praktiken oder Verhaltensweisen, die den Bestimmungen der Verordnung zuwiderlaufen, vorübergehend oder dauerhaft einzustellen und nicht zu wiederholen,

- 3. sicherzustellen, dass weiterhin die rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, und

- 4. Korrektur- und Abhilfemaßnahmen vorzunehmen.

(2) Die Aufsichtsbehörde kann Untersuchungen über die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/2554 im Anwendungsbereich dieses Gesetzes vornehmen. Unbeschadet sonstiger in diesem Gesetz geregelter Befugnisse kann die Aufsichtsbehörde zu diesem Zweck Mitglieder der Organe eines Versicherungsunternehmens zu einer Befragung vorladen, damit diese mündliche oder schriftliche Erklärungen zu Sachverhalten oder Unterlagen abgeben, die mit Gegenstand und Zweck der Untersuchung in Zusammenhang stehen, und die mündlichen Erklärungen aufzeichnen. § 305 Absatz 5 gilt entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 308d VAG 2016

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VAG%202016/308d

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
