nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 UrlMV (Bayern) — Berechnung nach Stunden

Bayerische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Dienstvorgesetzte kann den Erholungsurlaub nach Stunden berechnen. Bei der Urlaubsberechnung nach Stunden ist jeder dem Beamten zustehende Urlaubstag mit einem Fünftel seiner durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen. Bei einer Änderung der Arbeitszeit gilt § 3 Abs. 4 entsprechend.