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§ 5 UrhGBefStV — Inkrafttreten

Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.