§ 140 UrhG — Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
Urheberrechtsgesetz
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.