nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 UnterlagenBergV — Maßstab der Karten und Lagerisse

Unterlagen-Bergverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Karten und Lagerisse sollen

1.
bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2.
in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000

angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.