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§ 2 UnifV 2008 — Begriffsbestimmung

Uniformverordnung

Stand: 16.08.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrads, den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist.