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§ 2 UmwStG2006§27Abs15V — Inkrafttreten

Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.