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§ 225b UmwG 1995 — Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner

Umwandlungsgesetz

Stand: 07.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Formwechselbericht ist nur erforderlich, wenn ein Partner der formwechselnden Partnerschaft gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.