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§ 225a UmwG 1995 — Möglichkeit des Formwechsels

Umwandlungsgesetz

Stand: 07.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Formwechselbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.