nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 18 UmwAusbV — Ausbildungsplan

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.