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# § 1 UmwAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Ausbildungsberufe

- 1. Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,

- 2. Fachkraft für Abwassertechnik,

- 3. Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,

- 4. Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice

werden staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Soweit die Ausbildung in der gewerblichen Wirtschaft stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.

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Zitiervorschlag: § 1 UmwAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UmwAusbV/1

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