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§ 7 UmstGErwNwG

Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit des Erwerbs von Umstellungsguthaben

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am 29. Juni 1990 in Kraft.