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§ 3 UkraineAufenthFGV — Inkrafttreten

Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Stand: 28.10.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 4. März 2027 außer Kraft.