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§ 10 UhrmMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Uhrmachermeisterverordnung

Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.