nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 156 UZK — Befugnisübertragung

UZK  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen:

a) die Fälle, in denen die Vermutung nach Artikel 153 Absatz 1 nicht gilt,

b) die Bedingungen für die Gewährung der Erleichterung bei der Erbringung des Nachweises des zollrechtlichen Status von Unionswaren,

c) die Fälle, in denen die Waren gemäß Artikel 153 Absatz 3 nicht den zollrechtlichen Status von Unionswaren haben,

d) die Fälle, in denen sich der zollrechtliche Status von Waren gemäß Artikel 155 Absatz 2 nicht ändert.

---

Zitiervorschlag: Art 156 UZK

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UZK/156

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
