Die Ausgangszollstelle
a) registriert die Wiederausfuhrmitteilung unmittelbar bei Erhalt;
b) erteilt dem Anmelder eine MRN;
c) überlässt gegebenenfalls die Waren zum Ausgang aus dem Zollgebiet der Union.
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Die Ausgangszollstelle
a) registriert die Wiederausfuhrmitteilung unmittelbar bei Erhalt;
b) erteilt dem Anmelder eine MRN;
c) überlässt gegebenenfalls die Waren zum Ausgang aus dem Zollgebiet der Union.