nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 336 UZK-IA — Anmeldung zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren in mehreren Sendungen (Artikel 162 des Zollkodex)

UZK-IA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sollen Waren in mehreren Sendungen aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, muss für jede einzelne Sendung eine Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung abgegeben werden.