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Art 294 UZK-IA — Gemischte Sendungen ▼M1 (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) ▼B

UZK-IA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Sendung kann sowohl Waren, die in das externe Unionsversandverfahren gemäß Artikel 226 des Zollkodex zu überführen sind, als auch Waren, die in das interne Unionsversandverfahren gemäß Artikel 227 des Zollkodex zu überführen sind, enthalten, sofern jede Warenposition in der Versandanmeldung entsprechend gekennzeichnet ist.