nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 290 UZK-IA — Beförderung von Waren unter der Verantwortung eines Postbetreibers im internen Versandverfahren in besonderen Situationen

UZK-IA  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex)

(1) Werden Nicht-Unionswaren im internen Versandverfahren gemäß Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex aus, nach oder zwischen steuerlichen Sondergebieten befördert, so tragen die unter der Verantwortung eines Postbetreibers beförderte Warensendung und alle Begleitdokumente einen Klebezettel gemäß Anhang 72-02 dieser Verordnung.

(2) Werden Unionswaren im internen Versandverfahren nach Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe f des Zollkodex vom Zollgebiet der Union in ein Land des gemeinsamen Versandverfahrens zur Weiterbeförderung in das Zollgebiet der Union befördert, so ist diesen Waren ein mit den in Artikel 199 genannten Mitteln erbrachter Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren beizufügen.

Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren ist beim Wiederverbringen in das Zollgebiet der Union der Eingangszollstelle vorzulegen.

---

Zitiervorschlag: Art 290 UZK-IA

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UZK-IA/290

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
