nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 205 UZK-IA — Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form von T2L- oder T2LF-Daten (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex)

UZK-IA  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Wird die MRN zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren angegeben, können die T2L- oder T2LF-Daten, die die Grundlage für die MRN bilden, nur bei der ersten Gestellung der Waren zur Bestimmung ihres zollrechtlichen Status als Unionswaren verwendet werden.

Werden die T2L- oder T2LF-Daten nur für einen Teil der Waren bei ihrer ersten Gestellung zur Bestimmung ihres zollrechtlichen Status als Unionswaren verwendet, so ist für den verbleibenden Teil der Waren gemäß Artikel 200 dieser Verordnung und Artikel 128 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ein neuer Nachweis zu auszustellen.

(2) Reisende, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind, beantragen den Sichtvermerk für ein T2L oder T2LF mit dem Formular gemäß Anhang 51-01.

---

Zitiervorschlag: Art 205 UZK-IA

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UZK-IA/205

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
