nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 203 UZK-IA — Sichtvermerk auf dem Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex)

UZK-IA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems EU-ZK Nachweis des Unionscharakters gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU versieht die zuständige Zollstelle das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Manifest auf Antrag der Schifffahrtsgesellschaft mit einem Sichtvermerk.