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Art 172 UZK-IA — Antrag auf Erstattung oder Erlass (Artikel 22 Absatz 1 des Zollkodex)

UZK-IA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Anträge auf Erstattung oder Erlass sind von der Person einzureichen, die den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag entrichtet hat oder entrichten muss, oder von jeder Person, die in deren Rechte eintritt oder deren Verpflichtungen übernimmt.