nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 171 UZK-IA — Geltendmachung eines Anspruchs bei einem bürgenden Verband nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens und des Istanbuler Übereinkommens (Artikel 98 des Zollkodex)

UZK-IA  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Stellen Zollbehörden fest, dass für Waren mit Carnet ATA eine Zollschuld entstanden ist, machen sie unverzüglich Ansprüche gegenüber dem bürgenden Verband geltend. Die Zentralstelle, die den Anspruch gemäß Artikel 86 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 geltend macht, unterrichtet gleichzeitig die Zentralstelle, in deren Zuständigkeitsbereich die Zollstelle der Überführung in die vorübergehende Verwendung liegt, über die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem bürgenden Verband. Sie verwendet das Formular gemäß Anhang 33-03.

(2) Dieser Mitteilung wird eine Kopie des nicht erledigten Trennabschnitts beigefügt, sofern dieser sich im Besitz der Zentralstelle befindet. Die Mitteilung kann jedesmal verwendet werden, wenn dies für erforderlich erachtet wird.

(3) Das in Artikel 86 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannte Berechnungsformular kann auch nach der Geltendmachung des Anspruchs innerhalb einer Frist eingereicht werden, die höchstens drei Monate ab der Geltendmachung des Anspruchs, in keinem Fall aber mehr als sechs Monate ab der Einleitung des Erhebungsverfahrens betragen darf. Das Berechnungsformular ist in Anhang 33-04 enthalten.

---

Zitiervorschlag: Art 171 UZK-IA

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/UZK-IA/171

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: eur-lex.europa.eu
