Die gemeinsamen Datenanforderungen für das Ersuchen um zusätzliche Auskünfte bei Anträgen für in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren sind in Anhang 33-06 erläutert.
Das in Unterabsatz 1 genannte Ersuchen um zusätzliche Auskünfte kann auch mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung eingereicht werden.