(1) Die Beantragung des Auskunftsblattes INF 4 kann mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen und muss den in Anhang 22-02 aufgeführten Datenanforderungen entsprechen.
(2) Das Auskunftsblatt INF 4 muss den in Anhang 22-02 aufgeführten Datenanforderungen entsprechen.