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Art 38 UZK-DA — Mittel für die Beantragung und Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex)

UZK-DA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Beantragung des Auskunftsblattes INF 4 kann mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen und muss den in Anhang 22-02 aufgeführten Datenanforderungen entsprechen.

(2) Das Auskunftsblatt INF 4 muss den in Anhang 22-02 aufgeführten Datenanforderungen entsprechen.