Für Tiere, die einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person gehören, wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.
Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.
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Für Tiere, die einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person gehören, wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.
Der Antragsteller und der Inhaber des Verfahrens können im Zollgebiet der Union ansässig sein.