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Art 143 UZK-DA — Papiergestützte Zollanmeldungen (Artikel 158 Absatz 2 des Zollkodex)

UZK-DA

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Reisende können für mitgeführte Waren eine papiergestützte Zollanmeldung abgeben.