Soweit für die Erfüllung der Aufgaben Eigentum zu erwerben ist oder Nutzungsverträge abzuschließen oder öffentlich-rechtliche Zulassungen einzuholen sind, erfolgt dies für das Land Brandenburg durch die Gewässerunterhaltungsverbände.
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Soweit für die Erfüllung der Aufgaben Eigentum zu erwerben ist oder Nutzungsverträge abzuschließen oder öffentlich-rechtliche Zulassungen einzuholen sind, erfolgt dies für das Land Brandenburg durch die Gewässerunterhaltungsverbände.